Rathaus-Neubaugebiet - Stein-Bockenheim

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Rathaus Neubaugebiet
Aktuelles
18.07.2023
In der Gemeinderatssitzung am 10.07.2023 hat der Gemeinderat den Verkaufspreis der Grundstücke einstimmig auf 230,00 € je qm beschlossen.

Übersichtsplan, Stand: 10.12.2024
Vergaberichtlinien, Stand 15.10.2023
Persönliche Erklärung, Stand: 22.09.2023
Grabungsbericht zur archäologischen Ausgrabung Februar - Mai 2022
Von den 91 untersuchten archäologischen Befunden standen 87 im Zusammenhang einer Siedlung der frühen Eisenzeit, welche hier in den Jahren um 800 vor Chr. stand. Die Ausgrabung erbrachte zahlreiches Fundmaterial, welches noch durch eine universitäre Masterarbeit wissenschaftlich bearbeitet werden muss. Die Ausgrabung war tatsächlich die erste amtliche Grabung in der Geschichte Stein-Bockenheims und wird sehr bedeutsam für die Regionalgeschichte werden, wenn sie denn einmal publiziert ist. Wir werden das Thema geeigneten Abschlusskandidaten anbieten und hoffen, dass dies in den nächsten Jahren geschehen wird.
B-Plan "Am langen Graben II"
Anschreiben Träger öffentlicher Belange (TöB)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange
Interessenbekundung

Die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim befindet sich mitten in den Planungen eines Neubaugebietes. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde bereits im Gemeinderat beschlossen. Parallel hierzu wird auch die Grundstücksvergabe erfolgen. Die Vergabemodalitäten werden im Gemeinderat beschlossen.
Sie haben ernsthaftes Interesse an einem Baugrundstück?
Dann bekunden Sie dies über das nachfolgende Kontaktformular. Sie werden anschließend auf die Interessentenliste aufgenommen und erhalten vor Grundstücksvergabe weitere Informationen.
Nach dem Absenden Ihrer E-Mail bekommen Sie von uns eine Eingangs- bzw. Versandbestätigung. Sollten Sie, aus irgendwelchen Gründen auch immer, keine Bestätigung Ihrer versendeten E-Mail erhalten, versuchen Sie es bitte noch einmal oder bekunden Ihr Interesse auf einem anderen Wege.
Thorsten Jahn
Ortsbürgermeister

Einwilligung
Ich willige ein, dass meine hier gemachten Angaben von der Gemeinde Stein-Bockenheim zum Zwecke der Grundstücksvergabe verarbeitet werden dürfen.
Die  Speicherung erfolgt zur Beantwortung meiner hier gestellten Anfrage und wird Dritten in keiner Weise zur Verfügung gestellt.
Wenn diese abschließend bearbeitet ist, werden die Daten gelöscht.
Ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen. Es genügt eine E-Mail an info(at)stein-bockenheim.de
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht  berührt (§ 7 Abs. 3 DSGVO).
Über meine weiteren Rechte kann ich mich in der Datenschutzerklärung informieren.












Bestätigung

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